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§1 Anmeldeunterlagen:
• Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung für Rai - Reiten • Mindestalter von 18 Jahren • Silbernes Reitabzeichen im RAI-Reiten • Praktikum und Lehrproben in anerkannten RAI-Ausbildungsstätten • Reitlehrerkurs A + B + C
§2 Zulassungsbedingungen:
• Nachweis des Silbernen Reitabzeichens • Nachweis eines Praktikums und Lehrproben in einem anerkannten RAI-Ausbildungsstätte (insg. 100 Stunden) • Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr
§3 Prüfungsthemen:
1) THEORETISCHE PRÜFUNG • praktisches RAI-Reiten Reitstil, Körperdrehung, 10 Gründe für langen Hals, Leittier • Für und Wider RAI-Reiten (Argumentation) • Pferdeausbildung und –korrektur Dominanz am Boden und im Sattel; Ursachen von Problemverhalten • Weiterführendes Training in Bahn und Gelände Abbiegen des Pferdes in allen Gangarten, Schenkelhilfe • Aufbau einer Schnupperstunde • Praktischer Reitunterricht für Kinder und Erwachsene Anfänger, Wiedereinsteiger, Fortgeschrittene, Ängstliche Reiter • Arbeit mit dem Holzpferd • Vorbereitung zur Reitstunde Einteilung, Pferdekontrolle, Stundenaufbau, Erkennen von Fehlern sowie Korrektur und Lob • Methodik und Didaktik • Pädagogik und Sportlehre • Rittführer-Qualifikation Anführen einer Gruppe im Gelände, Planung eines Wanderrittes, Organisation und Gestaltung von Ausritten • Tierschutzsachkundenachweis
• Mobiler Reitunterricht und Nachbetreuung von Pferd und Reiter • Unfallverhütung im Umgang mit Pferden • Verladen von Pferden, Ausstattung eines Pferdeanhängers und Fahren • RAI-Sattel und Schnurhalfter (Bändele – Gebrauchsgüterschutz) • Gefühlsleben der Pferde • Hufkunde • Erste Hilfe Kurs • Erste Hilfe Kurs für Pferde • Pferdekauf und -verkauf (Verbrauchsgüterkaufrecht) • Betriebswirtschaftslehre • Rechtsfragen • Aufsichtspflichten eines Reitlehrers • Versicherung Haftpflicht für Reiter und Pferd, Halterhaftpflicht, Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung, Reitlehrerversicherung, Betriebsversicherung • Gesetzliche Regelungen des Tierschutzes (Grundgesetz, Tierschutzgesetz, BGB, StGB) • Bundesvereinigung Aufgaben und Ziele, Vorteile der Mitgliedschaft, Zusammenarbeit mit Reitschulen, Öffentlichkeitsarbeit
2. PRAKTISCHE PRÜFUNG
• Vorführen und Erklären des Reitstils • Vorführen und Erklären der Dominanz am Boden und im Sattel • Ausbildung und Korrektur von Pferden • Weiterführendes Training von Pferden in der Bahn (Abbiegen des Pferdes in allen Gangarten, Schenkelhilfe) • Weiterführendes Training von Pferden im Gelände • Halsringreiten • Anführen einer Gruppe im Gelände • Verladen von Pferden • Arbeit mit dem Holzpferd • Kontrolle des Pferdes (Überprüfung der Reittauglichkeit und Ausrüstung) • Erteilen von praktischem Reitunterricht (verschiedene Schwerpunkte)
§4 Prüfer:
Fred Rai im Bundesausbildungszentrum für RAI-Reiten, Dasing
§5 Bescheinigung:
Urkunde ausgestellt durch die Bundesvereinigung für RAI-Reiten
§6 Bezeichnung:
Reitlehrer im RAI - Reiten Diese Prüfung berechtigt den Inhaber zur Führung einer anerkannten Reitschule für RAI-Reiten, zur Ausbildung und Korrektur von Pferd und Reiter sowie zur Abnahme von Prüfungen zum Bronzenen Reitabzeichen, Bronzenes und Silbernes Geländeabzeichen.
Bei schädigendem Verhalten gegen¸ber der Philosophie des RAI-Reitens, der Bundesvereinigung für RAI-Reiten oder das Lehren anderer Reitweisen kann die Lehrberechtigung für das RAI-Reiten aberkannt werden.
§7 Gültigkeit:
• Befristung auf ein Jahr • Zur Verlängerung ist die Teilnahme an dem jährlichen Reitlehrertreffen im Bundesausbildungszentrum Dasing erforderlich.
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